1. Zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 274 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wurde festgestellt, dass die Strafe am 23. Dezember 2019 vorzeitig angetreten worden ist. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren von CHF 10'625.00 und Auslagen von CHF 7'927.05, insgesamt bestimmt auf CHF 18'552.05. C. Weiter verfügt wurde, dass: 1. A.________ unverzüglich aus dem vorzeitigen Strafvollzug zu entlassen ist;