16. Der Beschuldigte beantragte ferner, dass ihm Kopien der digitalen Fotos seiner Partnerin sowie der gemeinsamen Tochter, enthalten auf den Geräten Samsung rot (Ass.-Nr. D8) und Samsung .________ «braune Hülle» (Ass.-Nr. Pw 15) herauszugeben seien (vgl. Ziff. 4. hiervor). Diesem Antrag kann unter der Voraussetzung, dass der Beschuldigte ihn innert zwei Monaten nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils anmeldet sowie den polizeilichen Aufwand vorgängig entschädigt, stattgegeben werden.