Auslagen und MWST). Da der Beschuldigte in der Sache unterliegt, wird er rückund nachzahlungspflichtig im Sinne von Art. 135 Abs. 4 StPO. VI. Verfügungen 15. Es ist die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem anzuordnen (ausführlich Ziff. 12. hiervor).