zuletzt besucht am 20. Mai 2021). Dem Beschuldigten ist an dieser Stelle entgegenzuhalten, dass zweifelsohne ein gewisser sozialer Druck betreffend die Beschneidung von Mädchen in Guinea besteht, aber letztendlich die Eltern entscheiden, ob die Beschneidung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht. Weiter ist anzufügen, dass vor allem die ärmere Bevölkerung von dem Problem betroffen ist. Der Beschuldigte hat einen Studienabschluss in P.________ und gehört zweifelsohne nicht zur ärmeren Bevölkerungsschicht. Abschliessend ist festzuhalten, dass die Beschneidung in Guinea gesetzlich verboten ist.