19 ner Informationssystems der zweiten Generation (nachfolgend: SIS-II-Verordnung; ABl. L 381 vom 28. Dezember 2006). In das SIS ausgeschrieben werden können nur sogenannte Drittstaatenangehörige. Darunter fasst die SIS-II-Verordnung Personen, die weder Bürger der EU noch Drittstaatenangehörige sind, die sich auf ein Freizügigkeitsrecht berufen können (Art. 3 Bst. d SIS-II-Verordnung). Eine Besonderheit gilt in Bezug auf Drittstaatenangehörige, die Familienangehörige eines Unionsbürgers oder freizügigkeitsberechtigt sind.