Die rechtskräftige qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ist die bisher einzige Straftat, die sich der Beschuldigte in der Schweiz hat zu Schulden kommen lassen. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass eine bessere gesellschaftliche Eingliederung in hiesiger Umgebung nicht unmöglich erscheint, zumal keine Strafverbüssung zur Diskussion steht. Abschliessende Würdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon