124, Z. 89). Abweichend davon sagte er in der Berufungsverhandlung aus, da das Kind nicht in seiner Anwesenheit geboren worden sei, könne er nicht wissen, ob es wirklich sein Sohn sei (pag. 789, Z. 24 f.; pag. 791, Z. 2 ff.). Diese Aussage widerspricht diametral derjenigen vom 25. März 2019. Auf die Frage, ob er seine beiden Familien unterstütze, wählte er gar die Worte: «Diese in L.________. Die andere ist nur Zufall. Ich war dort in den Ferien und ich habe sie kennengelernt. Wir hatten ein paarmal Sex miteinander und sie ist dann schwanger geworden. Wir führen keine Beziehung miteinander. Das Kind ist von mir, das weiss ich» (pag. 125, Z. 110 ff.).