Der Beschuldigte hat – soweit aus den Akten ersichtlich – die ersten 31 Jahre seines Lebens in Guinea verbracht. Obwohl seine Eltern bereits verstorben sind, leben seine Verwandten, mit Ausnahme seines jüngeren Bruders sowie seiner Tochter, nach wie vor in Guinea (pag. 768). Der Beschuldigte selbst hat – gemäss eigenen Angaben – in Guinea keine politischen Probleme mehr und reist deshalb einmal jährlich dorthin (pag. 126, Z. 131). Weiter gab der Beschuldigte an, dass er in Guinea einen zweijährigen Sohn habe (pag. 124, Z. 89).