Da er sich diesbezüglich bereits hat operieren lassen können (pag. 773) und – gemäss eigenen Angaben – auch keine Schmerzmittel mehr einzunehmen hat (pag. 123, Z. 41 f.), ist davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte zumindest auf dem Weg der Besserung befindet. Das zeigt sich auch daran, dass er derzeit in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen. Die Schulterprobleme stehen demnach einer Landesverweisung nicht entgegen. Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat / Aussichten auf eine Wiedereingliederung in der Schweiz und Rückfallgefahr Der Beschuldigte hat – soweit aus den Akten ersichtlich – die ersten 31 Jahre seines Lebens in Guinea verbracht.