792, Z. 2 f.). Abweichend davon sagte der Beschuldigte noch in der Einvernahme vom 25. März 2019, dass ihn seine Partnerin aufgrund ihrer Arbeit sowie seine Tochter wegen der Kita seit dem Jahr 2017 nicht mehr in der Schweiz besucht hätten, und er selbst lediglich rund drei- bis viermal nach L.________ reise, um bei ihnen vorbeizuschauen (pag. 124 f., Z. 79 ff.). In Übereinstimmung mit dieser Aussage gab der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ebenfalls an, dass sich der Kontakt zu seiner Tochter in L.________ auf einzelne Besuche seinerseits sowie Telefongespräche beschränke (pag. 553, Z. 39).