Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er und seine Partnerin beabsichtigten offiziell zu heiraten und das entsprechende Verfahren bereits hängig sei (pag. 791, Z. 21 ff.). Der Beschuldigte sprach bereits in der Einvernahme vom 25. März 2019 von einer Heirat (pag. 124, Z. 83 f.). Merkwürdig scheint, dass die beabsichtigte Heirat an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung weder seitens des Beschuldigten noch seiner Verteidigung thematisiert wurde (pag. 551 ff., Z. 1 ff.; pag. 561 f.). Da der Beschuldigte zudem keinerlei Beweisanträge betreffend die beabsichtigte Heirat gestellt hat, kann sich die Kammer der Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieses Vorha-