absolviert (pag. 569). Obschon er zeitweise auch in der Schweiz beruflich gut integriert war, wurde sein Arbeitsleben ab dem Jahr 2017, einhergehend mit seinen kriminellen Machenschaften, zunehmend unstetig. Mittlerweile bedarf er der Unterstützung durch den Sozialdienst, und es ist alles andere als klar ersichtlich, wie es beruflich mit ihm weitergehen wird. Sein bisher tadelloser strafrechtlicher Leumund wird durch den nunmehr rechtskräftigen Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz getrübt.