Demnach ist seine aktuelle berufliche und damit einhergehend seine finanzielle Situation mehr als nur unsicher, wie überdies auch aus dem Leumundsbericht hervorgeht (pag. 767). Die soziale Integration des Beschuldigten scheint ebenfalls nur vordergründig zu sein bzw. beschränkt sich gemäss seinen eigenen Angaben auf einige Freunde aus seinem Land. Verwandte oder sonstige Bezugspersonen in der Schweiz hat er keine (pag. 789, Z. 1 ff.). Abschliessend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist.