Ausgangslage Gemäss dem Bericht der Einwohner- und Spezialdienste (ESD) der Stadt J.________ vom 31. März 2021 (pag. 773) reiste der Beschuldigte im Jahr 2004 in die Schweiz ein. Ihm wurde aufgrund der eingegangenen Ehe vom 21. Oktober 2005 mit einer Schweizer Staatsbürgerin eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Am 22. September 2010 gelangte er in den Besitz einer Niederlassungsbewilligung. Die Ehe wurde am 26. August 2013 geschieden. Die erste Muttersprache des Beschuldigten ist – gemäss eigenen Angaben – N.______