27.). Ein Blick in die weitere Praxis des Obergerichts des Kantons Bern zeigt ferner, dass bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten eine Landesverweisung von fünf Jahren (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 360 vom 27. Mai 2020 Ziff. 11.6.), bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten eine Landesverweisung von sechs Jahren (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 265 vom 10. Juni 2020 Ziff. 18.) und bei einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten eine Landesverweisung von sieben Jahren (Urteile des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 185 vom 14. Februar 2019 Ziff. 19. und SK 19 165 vom 20. Februar 2020 Ziff. 10.) als angemessen erachtet wurde.