Das Obergericht des Kantons Zürich kam im Rahmen der Interessenabwägung dennoch zum Schluss, dass das öffentliche Interesse selbst dann überwiege, wenn ein Elternteil wirtschaftliche Unterstützung in Form von Unterhaltszahlungen leiste und sich regelmässig um seine Kinder kümmere (Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich SB170494 vom 24. April 2018 E. 3.5). Das Bundesgericht hat sich in einem neueren Entscheid ebenfalls für eine strenge Handhabung im Fall der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen und festgehalten, dass bei Betäubungsmitteldelikten regelmässig das öffentliche Interesse an der Beendigung