10. Erwägungen der Kammer 10.1 Allgemeine Grundlagen zur Landesverweisung Vorab kann auf die zutreffenden, allerdings sehr rudimentär gehaltenen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 80 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 696 f.). Entsprechend sind die wichtigsten Punkte kurz aufzugreifen und es ist ergänzend auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts hinzuweisen: Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz i.S.v Art.