I. 2. und I. 4. hiervor) das erstinstanzliche Urteil nur in Teilen zu überprüfen (Anordnung einer Landesverweisung von acht Jahren, Ausschreibung der Landesverweisung im SIS sowie die Nichtherausgabe von Kopien der Fotos, enthalten auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten). Der Schuldspruch wegen qualifizierter und einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, die dafür ausgesprochene Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie die erstinstanzlichen Verfahrenskosten sind dagegen in Rechtskraft erwachsen.