eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden diverse Unterlagen betreffend das Verhältnis des Beschuldigten zu seiner Tochter und der Lebenspartnerin (pag. 803 ff.) sowie ein aktueller Arbeitsvertrag (pag. 813 f.) zu den Akten erkannt (pag. 785). Im Weiteren wurde der Beschuldigte ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 787 ff.).