Mit Eingabe vom 29. März 2021 beschränkte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten die Berufung auf die Anordnung einer Landesverweisung, deren Dauer, die Ausschreibung im SIS sowie die Herausgabe von Kopien der Fotos, welche auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten enthalten sind (pag. 762 f.). Am 26. April 2021 fand vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Berufungsverhandlung statt (pag. 784 ff.).