6. Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 940.40 wird in vollem Umfang zur Deckung der Verfahrenskosten von CHF 18‘552.05 verwendet. 7. Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - Reisepass; - 1 Bankkarte BEKB. 8. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).