1. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher B.________ werden in einer separaten Verfügung festgesetzt. 2. A.________ ist unverzüglich aus dem vorzeitigen Strafvollzug zu entlassen. 3. Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Digitalwaage schwarz; - Blauer Sack mit Plastikhandschuhen; - Verpackungsmaterial. 4. Die folgenden beschlagnahmten Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB):