Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 274 Tagen werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 23.12.2019 vorzeitig angetreten worden ist. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 10‘625.00 und Auslagen von CHF 7‘927.05, insgesamt bestimmt auf CHF 18‘552.05. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: