1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 20. Januar 2020 erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) was folgt (pag. 580 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich qualifiziert begangen in der Zeit von ca. März 2017 bis März 2019 durch Verkauf von 65g Kokaingemisch netto an D.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: