Zur Bezahlung von 5/6 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 6'000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten der unentgeltlichen Rechtsvertretung), ausmachend CHF 5'000.00. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 trägt der Kanton Bern. 5. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 1'000.00 an C.________. IV. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt B.________, wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: