46 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung von 5/6 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 42'535.25 (inkl. Gebühren und Auslagen; exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten der unentgeltlichen Rechtsvertretung), ausmachend CHF 35'446.05. Die restlichen Verfahrenskosten von CHF 7'089.20 trägt der Kanton Bern. 4. Zur Bezahlung von 5/6 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 6'000.00 (exkl.