verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Der Vollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft von 84 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 2'800.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 7. Mai 2019 (BM 18 47393).