___ verpflegen müssen. Zusätzlich zu den ansonsten zu Recht geltend gemachten Reise- und Aufenthaltskosten sind dem Straf- und Zivilkläger auch die Kosten für den Erwerbsausfall im Umfang von vier Tagen (Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz) zu erstatten (ausmachend rund CHF 500.00). Daraus resultiert insgesamt eine Entschädigung von rund CHF 1'000.00. VI. Verfügungen Das beschlagnahmte Klappmesser «MTech USA» wird dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben.