Im Rahmen des Parteivortrages beantragte Rechtsanwalt D.________ für den Straf- und Zivilkläger ferner, es seien ihm vom Beschuldigten die Kosten für die Reise an die oberinstanzliche Verhandlung sowie den hiesigen Aufenthalt zu entschädigen (pag. 1308 f.). Zur Begründung dieser Entschädigung reichte Rechtsanwalt D.________ die Buchungsbestätigungen der Flugtickets für die Reise des Straf- und Zivilklägers von W.________ in die Schweiz und retour sowie eine Übersicht über die Aufenthalts- und Reisekosten insgesamt ein (pag. 1327 ff.).