Stunden auf das Studium des oberinstanzlichen Urteils sowie die Nachbetreuung des Beschuldigten. Die Hauptverhandlung vom 24. August 2021 dauerte indessen nur 4 ¼ Stunden, die Urteilseröffnung am 25. August 2021 dauerte ¾ Stunden. Für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt B.________ zudem 1 Stunde hinzugerechnet. Der von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachte Aufwand von 32 ½ Stunden ist daher um insgesamt 4 Stunden auf 28 ½ Stunden zu kürzen. Ebenfalls zu kürzen ist der geltend gemachte Reisezuschlag.