1009 ff.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, wird die Entschädigung für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 22'260.40 festgesetzt. Es wird zudem festgestellt, dass Rechtsanwalt B.________ mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 18. September 2014 bereits ein Vorschuss im Umfang von CHF 7'160.00 ausbezahlt wurde. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren daher noch mit CHF 15'100.40 (CHF 22'260.40 abzügl. geleisteter Vorschuss von CHF 7'160.00).