Hinzu kommen Auslagen im Umfang von CHF 13'735.25 (Zeugenentschädigung von CHF 20.00 [pag. 1030] sowie Auslagen der Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft von CHF 13‘715.25 [pag. 775]). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich somit insgesamt auf CHF 42'535.25 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie die unentgeltliche Rechtsvertretung). Zufolge des Freispruchs von der Anschuldigung der Gefährdung des Lebens z.N. von G.________ und F.________ werden dem Beschuldigten lediglich 5/6 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 35'446.05, zur Bezahlung auferlegt.