51 StGB vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 16.10 Höhe des Tagessatzes Ausgehend von den erhobenen wirtschaftlichen Verhältnissen sowie den Angaben des Beschuldigten im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung geht die Kammer von einem monatlichen Einkommen von CHF 2‘700.00 aus (pag. 1264 mit Verweis auf pag. 1268; pag. 1295, Z. 95 ff.). Nach Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% resultiert daraus ein Tagessatz in der Höhe von rund CHF 70.00.