40 16.8 Fazit Gesamtfreiheitsstrafe / Geldstrafe Gestützt auf die vorangegangenen Erwägungen resultiert für die versuchte schwere Körperverletzung sowie die Gefährdung des Lebens in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe von 22 Monaten. Die Geldstrafe für die mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung beträgt 40 Tagessätze Geldstrafe. 16.9 Vollzug und Anrechnung der ausgestandenen Polizei- und Untersuchungshaft