39 Zwischen dem Anruf bei der Polizei am 02.10.2012 und dem Verfassen der Anklageschrift sind 4.5 Jahre und zwischen dem Eingang der Anklageschrift beim Gericht am 06.02.2017 und der ersten Hauptverhandlung am 20./21.02.2019 weitere 2 Jahre verstrichen. Die 2. Hauptverhandlung fand schliesslich knapp 7 Jahre nach dem Vorfall statt. Bis und mit 1. Hauptverhandlung haben die jeweiligen Behörden die übermässig lange Verfahrensdauer zu verantworten.