Konkret erachtet die Kammer eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um einen Monat sowie eine Erhöhung der Geldstrafe um zwei Tagessätze als angemessen. Insgesamt beläuft sich die Freiheitsstrafe für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Gefährdung des Lebens somit auf 29 Monate und die für die mehrfachen groben Verletzungen der Verkehrsregeln bestimmte Geldstrafe auf 60 Tagessätze. 16.6 Prüfung der Verletzung des Beschleunigungsgebots Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist (Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK).