1281 ff.). Wegen zweimaliger falscher Anschuldigung, beides begangen am 29. Juni 2019, wurde der Beschuldigte zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 70.00 und zu einer Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 350.00 verurteilt, wobei die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt wurde. Diese Mehrfachdelinquenz – mithin die Urteile der regionalen Staatsanwaltschaften Bern- Mittelland [7. Mai 2019] und Berner Jura-Seeland [19. November 2019] – während laufendem Strafverfahren hat sich leicht straferhöhend auszuwirken. Die von der Vorinstanz vorgenommene Bewertung des Nachtatverhaltens als neutral muss