Täterkomponenten Für die Täterkomponenten kann vorab auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1148 f., S. 79 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu ergänzen ist, dass der Beschuldigte in der Zwischenzeit erneut verurteilt wurde und somit ein neuer Eintrag im Strafregister figuriert (Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. November 2019; pag. 1270 f. sowie pag. 1281 ff.).