___ und die drei bzw. vier zeitlich und örtlich kaum zu trennenden Vorfälle des Nichtbeherrschens des Fahrzeugs bei der Ecke des H.________ (mehrmaliges Touchieren des Gitters bei der Einstellhalle sowie der Verschalung des Schaufensters des H.________) auszufällen. Die Geldstrafen werden nachfolgend unter Zuhilfenahme der Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) bemessen. Die Einsatzstrafe wird auch hier wiederum für das schwerste Delikt, konkret die grobe Verkehrsregelverletzung in Bezug auf G.________, festgesetzt.