16.4 Strafzumessung für die mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung und Zusatzstrafe Für die Bestimmung der für die mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz auszufällende Gesamtgeldstrafe, welche als Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. Mai 2019 auszufällen ist, kann vorab grundsätzlich auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1143 ff., S. 74 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).