Überdies hätte er nach der Kollision auch unter das weiterfahrende Fahrzeug gelangen und von diesem überrollt werden können. Der Straf- und Zivilkläger kämpfte überdies noch eine ganze Weile mit den psychischen Auswirkungen dieses Vorfalles (pag. 226 f.), was auch oberinstanzlich nochmals deutlich sichtbar wurde (pag. 1293, Z. 38). Art und Weise des Vorgehens / Verwerflichkeit des Handelns Die Art und Weise, wie der Täter bei der Tat vorgeht, liefert verschiedene Anhaltspunkte, um die Verwerflichkeit der Tat und damit deren objektive Tatschwere einzuschätzen.