E. 2.4.2). 32 15. Strafarten und Methodik im vorliegenden Fall Gestützt auf das alte Strafgesetzbuch (Fassung vom 1. Oktober 2012) könnte für sämtliche hier zu beurteilenden Delikte sowohl eine Freiheits- als auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Auch wenn die Geldstrafe in der Regel einer Freiheitsstrafe vorgeht, wird vorliegend sowohl für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung als auch für den Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens eine Freiheitsstrafe auszufällen sein.