_ fuhr und damit eine sichtbare Delle an der Beifahrertür und Kratzer an der rechten Hintertür verursachte (pag. 196 ff.; Anm. der Kammer: Die Legende zu den Bildern Nr. 33-35 ist fälschlicherweise mit „Pw ________“ statt mit «Pw ________» beschriftet), beherrschte er sein Fahrzeug nicht. Ebensowenig beherrschte der Beschuldigte sein Fahrzeug in der Rechtskurve an der Ecke des H.________. Wie vorinstanzlich zutreffend ausgeführt wurde, fuhr der Beschuldigte das erste Mal in das Geländer der Einstellhalle, weil er nicht rechtzeitig abbremsen konnte.