12.4 Mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs Für die Subsumtion hinsichtlich der mehrfachen groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs kann vorab auf die zutreffenden und nachvollziehbaren vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 1138 f., S. 69 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dadurch, dass der Beschuldigte zu Beginn unvermittelt in das schräg dahinter parkierte Auto von O.________ fuhr und damit eine sichtbare Delle an der Beifahrertür und Kratzer an der rechten Hintertür verursachte (pag.