27 12.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Auch diesbezüglich kann vorab auf die zutreffenden vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden. Integral verwiesen wird zudem auf die theoretischen Ausführungen zu Art. 31 Abs. 1 SVG und Art. 3 Abs. 1 VRV (pag. 1138, S. 69 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Wer Verkehrsregeln verletzt, wird gemäss Art.