Jedenfalls war es eine Geschwindigkeit, die genügend hoch war, um den Straf- und Zivilkläger überhaupt auf die Motorhaube aufladen und noch einige Meter mitnehmen zu können. Dass dieser sich irgendwie noch mit den Händen abstützen konnte, kann sich nicht zu Gunsten des Beschuldigten auswirken, ebenso wenig der Umstand, dass der Straf- und Zivilkläger seitlich vom Auto herabfiel. Das ist wie ebenfalls bereits ausgeführt nicht das Verdienst des Beschuldigten, sondern schlicht Glück und Zufall. Ebenso denkbar und wahrscheinlich wäre gewesen, dass der Straf- und Zivilkläger vor dem Auto auf den Boden gefallen und von diesem überrollt worden wäre.