23 11. Gefährdung des Lebens, evtl. grobe Verkehrsregelverletzung durch unerlaubtes Befahren des Trottoirs 11.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand der Gefährdung des Lebens In Bezug auf den Tatbestand der Gefährdung des Lebens kann vorab auf die dogmatischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 62 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung. pag. 1131 f.). Der Gefährdung des Lebens macht sich schuldig, wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt (Art. 129 StGB).