10. Versuchte schwere Körperverletzung, ev. fahrlässige Körperverletzung 10.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung Für die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung kann vorab vollumfänglich auf die umfassenden und korrekten Ausführungen in der erstinstanzlichen Begründung verwiesen werden (pag. 1125 ff., S. 56 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).