Die vorinstanzlichen Ausführungen zu Phase 4 sind zutreffend. Es ist lediglich nochmals darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte seine Fahrt nicht etwa aus freien Stücken beendete, sondern nur deshalb, weil F.________ am Ende der Laube einen Container in den Weg gestellt hatte und es für den Beschuldigten somit kein Durchkommen mehr gab (vgl. pag. 273, Z. 88 f.; pag. 79, Z. 93 f.). Aus seinem Verhalten am Ende des Vorfalls kann der Beschuldigte jedenfalls nichts zu seinen Gunsten ableiten. III. Rechtliche Würdigung