_, dass der Beschuldigte eine Waffe habe. Nach dieser verbalen Warnung sowie dem Anblick des grossen schwarzen Klappmessers „MTech USA“ – welches der Beschuldigte mit der rechten Hand aus dem Handschuhfach hervor geholt hatte und gut sichtbar in der Hand nach oben hielt, was von T.________ als Drohung verstanden wurde – schlug T.________ die Beifahrertür des Autos wieder zu und sah von seinem Vorhaben ab.